Landesversammlung
Die Landesversammlung findet vom 02.03.2012 bis 04.03.2012 in Soonwald statt. Die Einladungen werden bis zum 03.02.2012 verschickt.
Die Antragsfrist endet laut Ordnung eine Woche vorher, also am 27.01.2012 (23:59 Uhr)!
Hier der dazugehörige Auszug aus der Landesordnung:
„5.3.1.6 Anträge an die Landesversammlung müssen mindestens eine Woche vor Ablauf der Einladungsfrist dem Landesversammlungsvorstand schriftlich und begründet vorliegen. Sie werden mit der Einladung verschickt. Das Ende der Antragsfrist ist in den Veröffentlichungen des Landes rechtzeitig bekannt zu geben. Die Landesversammlung behandelt später eingebrachte Anträge nur, wenn sie durch Beschluss deren Dringlichkeit anerkennt. Antragsberechtigt sind der Landesrat, die Landesführer, die Landesführung, der Vorstand des Rechtsträgers, die Gemeinschaft der Erwachsenen, die Gemeinschaft der Kreuzpfadfinderschaft, die/der Landesälteste, die Gaue/Bezirke, die Stämme und Siedlungen.“
Die Anträge müssen an den LVV gestellt werden. Dieser ist unter lvv(at)vcp-rps.de erreichbar. Ansonsten können die Anträge auch per Post über das Landesbüro geschickt werden.






